Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
zu den großen Vorzügen des Rechtsstaates gehört es, dass jeder gegen jeden und alles klagen kann. Auch wenn das mitunter seltsame Blüten treibt, so erwächst daraus nicht immer Gerechtigkeit, aber zumindest Klarheit. Die hat jetzt eine sächsische Grundschullehrerin bekommen, die nicht ohne 1,5 Meter Mindestabstand unterrichten wollte.
Wie das in der Praxis hätte funktionieren sollen, sei dahingestellt, ebenso ob die gute Frau wirklich Sorge um ihre Gesundheit oder schlicht keine Lust zu unterrichten hatte - das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat entschieden: sie muss!
Der Richterspruch war mit Spannung erwartet worden und dient nun auch anderen Bundesländern, die ebenfalls eine Aufhebung der Abstandspflicht planen, als Blaupause. Ein weiteres Stück Normalität kehrt damit zurück.
Kommen Sie gut durch den Tag!
Ihr
Dirk Birgel
DNN-Chefredakteur